Wer darf arbeiten?
Lehrlinge dürfen bereits mit 15 Jahren arbeiten.
Nicht EU-Bürger müssen außerdem eine gültige Aufenthaltsgenehmigung besitzen, die zur Arbeit berechtigt.
Lehrlinge dürfen bereits mit 15 Jahren arbeiten.
Nicht EU-Bürger müssen außerdem eine gültige Aufenthaltsgenehmigung besitzen, die zur Arbeit berechtigt.
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