Die Befreiung vom Ticket
Folgende Personen haben Anrecht auf eine Ticketbefreiung:
- mittellose Personen
- Kinder unter sechs Jahren
- Personen über 65 Jahren und unter einer bestimmten Einkommensgrenze.
Bei chronischen Erkrankungen sind Tests und spezifische Beratung ebenfalls gratis.
Es gibt auch noch andere Gründe für eine Befreiung vom Ticket. Darüber informieren der Hausarzt oder der Sozialsprengel.
Für Ticketbefreiungen ist der Gesundheitssprengel zuständig.