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Wohnen

Ich bin Rentnerin oder Rentner

Im Sozialsprengel können Rentnerinnen und Rentner um einen Beitrag für Wohnungsnebenkosten ansuchen (Heizung, Wasser usw.).

Die Voraussetzungen sind:

  • Ich muss mindestens 65 Jahre alt sein.
  • Die Rente darf nicht mehr als 9.000,00 Euro im Jahr betragen.
  • Ich darf nur die Eigentumswohnung besitzen, in der ich wohne.
Kontakt

Sozialsprengel Brixen und umgebung

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