Ich bin Rentnerin oder Rentner
Im Sozialsprengel können Rentnerinnen und Rentner um einen Beitrag für Wohnungsnebenkosten ansuchen (Heizung, Wasser usw.).
Die Voraussetzungen sind:
- Ich muss mindestens 65 Jahre alt sein.
- Die Rente darf nicht mehr als 9.000,00 Euro im Jahr betragen.
- Ich darf nur die Eigentumswohnung besitzen, in der ich wohne.